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Bauarbeiten

Bauherrenberatung für Renovationen in Freiburg und Yverdon-les-Bains

Wohnung, Büro, Gewerbefläche oder ganze Liegenschaft: Wir begleiten Ihr Renovations- oder Umbauprojekt, einschliesslich energetischer Sanierung.

Unsere Leistungen

  • die Machbarkeitsstudie
  • den GEAK-Antrag
  • die Gesuche um Fördergelder
  • die Kostenschätzung und den Finanzplan
  • einen detaillierten Terminplan
  • die Bauleitung
  • die Bauabnahme
  • die Schlussabrechnung

Für welche Objekte?

Ihre Wohnung, Ihre Gewerbe- oder Industriefläche, Ihr Büro oder Ihre Liegenschaft: Fassade, Dämmung, Dach, Lift, Heizung.

Baumängel: die wichtigen Fristen

Bei einem unbeweglichen Werk hat der Bauherr 60 Tage Zeit, um einen Mangel zu rügen; eine kürzere vertragliche Frist ist nichtig (Art. 367 Abs. 1bis OR). Seine Ansprüche verjähren fünf Jahre nach der Abnahme (Art. 371 Abs. 2 OR). Gilt die Norm SIA 118, können Mängel während einer zweijährigen Garantiefrist ab Abnahme jederzeit gerügt werden.

Darum endet unser Service nicht mit der Baustelle: Wir begleiten allfällige Garantiearbeiten während der von den SIA-Normen vorgeschriebenen Dauer.

Häufige Fragen

Kümmern Sie sich auch um energetische Sanierungen?

Ja: GEAK, Fördergesuche, Kostenschätzung, Planung und Bauleitung.

Sind Sie auch für Liegenschaften tätig, die Sie nicht verwalten?

Ja, die Bauherrenberatung kann separat beauftragt werden.